CBD Kosmetik

Auszug aus dem Erlass des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:

Betreffend den Einsatz von Cannabis und daraus hergestellten Extrakten in kosmetischen Mitteln ist auf Art 14 Abs 1, lit a in Verbindung mit Anhang 2 Nr. 305 der Verordnung (EG) Nr. 1223)2009 zu verweisen.
In dieser Liste von Stoffen die in kosmetischen Mittel verboten sind werden natürliche und synthetische Betäubungsmittel genannt. Dies ist jeder Stoff, der in den Tabellen I und II des UN-Einheitsübereinkommens über Suchtmittel (ESK 1961) aufgezählt ist, somit auch Cannabis und daraus hergestellte Extrakte. Ein Inverkehrbringen ist damit unzulässig.


CBD wurde 2016 von der EU-Komission explizit als hautpflegender, hautschützender, antioxidativer und gegen übermäßige Schuppenbildung wirkender Kosmetikrohstoff anerkannt, die Kosmetikprodukte der Fa. Nektar sind als solche zum Vertrieb zugelassen
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